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Maskenpflicht fällt
ab 1.10.2022
FFp2 Masken nur mehr für den Sanitätsbereich notwendig (Krankenhäuser und Pflegeheime)
Mit Sonntag, 1. Mai 2022, fällt grundsätzlich die Maskenpflicht in den Innenräumen. Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes ist jedoch weiterhin in allen öffentlichen oder für die Öffentlichkeit zugänglichen Innenräumen empfohlen. Es wird nunmehr an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appelliert, unter anderem in Situationen von Menschenansammlungen eine Maske zu tragen. Bereits seit Anfang Februar 2022 besteht keine generelle Pflicht mehr, einen Schutz der Atemwege im Freien zu tragen.
Die Gäste der Gastronomiebetriebe müssen somit beim Betreten und Verlassen des Lokals sowie bei jeder Bewegung im Lokal, zum Beispiel zu den Toiletten, nicht mehr verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch in den Beherbergungsbetrieben gilt somit ab Sonntag, 1. Mai 2022, keine generelle Maskenpflicht mehr in den Innenbereichen.
In den Diskotheken ist die Verwendung eines Schutzes der Atemwege auch nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben.
Es wird an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appelliert, unter anderem in Situationen von Menschenansammlungen eine Maske zu tragen.
Die Gäste der Gastronomiebetriebe müssen somit beim Betreten und Verlassen des Lokals sowie bei jeder Bewegung im Lokal, zum Beispiel zu den Toiletten, nicht mehr verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch in den Beherbergungsbetrieben gilt somit ab Sonntag, 1. Mai 2022, keine generelle Maskenpflicht mehr in den Innenbereichen.
In den Diskotheken ist die Verwendung eines Schutzes der Atemwege auch nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben.
Es wird an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appelliert, unter anderem in Situationen von Menschenansammlungen eine Maske zu tragen.